“(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.”Gerne würden wir diesen Satz einigen Energieversorgern immer wieder vorlesen.Aber auch Sie als BHKW Betreiber müssen die rechtlichen und gestalterischen Anforderungen des EnWG an die Stromrechnugen erfüllen.Beispielsweise muss der aktuelle Verbrauch mit dem von anderen Haushalten verglichen werden. (Grafik links unten)